Das Kind mit nach Hause nehmen

Auch wenn dies viele Spitäler nicht von sich aus anbieten, es ist rechtlich möglich ihr Kind nach Hause zu nehmen. Je nach Kanton bzw. Behörden gestaltet sich dies aber mehr oder weniger kompliziert. Zudem spielt die Schwangerschaftswoche eine entscheidende Rolle.

Generell sollte folgendes Vorgehen in allen Kantonen möglich sein:

  • Sie melden sich bei der Pathologie, dass sie ihr Kind mit nach Hause nehmen möchten und diese die behördlichen Unterlagen vorbereiten
  • Je nach Schwangerschaftswoche (24SSW+) kann es notwendig sein, dass sie bei ihrem Wohnort bei der zuständigen Behörde die entsprechenden Formalitäten vor Ort unterschreiben müssen. Insbesondere werden hier der Bestattungszeitpunkt und die Bestattungsart (Kremation oder Erdbestattung) festgelegt sowie teilweise die Überführung ans Krematorium.
    Es stellt kein Problem dar, wenn sie Ihr Kind bis zu einer Woche bei sich aufbahren möchten. Denken Sie dabei aber daran, dass das Kind dabei kühl gehalten werden muss (z.b. mit unterlegten Kühlbeuteln).
  • Mit den Behördlichen Unterlagen sollten Sie nun bei der Pathologie die Überführungsunterlagen erhalten, damit sie das Kind zu ihnen nach Hause transportieren dürfen

Eine berührende Radiosendung dazu: