FR: nicht meldepflichtige Kinder

 

 

 

Sternenkinder sind nicht meldepflichtig wenn sie

  • bei der Geburt unter 500gr wiegen, ohne Lebenszeichen auf die Welt kommen und die 23+0 Schwangerschaftswoche noch nicht erreicht haben.

Ausnahme

  • In seltenen Fällen kommt es vor, dass ein Kind zur Welt kommt, welches weder 500 Gramm noch die 22 Schwangerschaftswochen erreicht, aber nach der Geburt noch für kurze Zeit atmet und Herzaktivität hat. In dieser Situation ist das Kind meldepflichtig, da es eine Lebendgeburt ist. Diese Kinder haben ebenfalls ein Recht im Familienbuch eingetragen zu werden.