Transport des verstorbenen Kindes

Grundsätzlich ist in der Schweiz der Transport von Verstorbenen nur in speziell ausgestatteten Leichenwagen gestattet. Beim Tod eines Kindes, ist es für viele Eltern wichtig, die kurze verbleibende Zeit mit ihrem Kind selbst gestalten zu können. Daher kann es von großer Bedeutung sein, ihr Kind mit nach Hause zu nehmen. Beim Tod eines Kindes hat sich in den letzten Jahren eine Praxis etabliert, welche den Bedürfnissen der Eltern in dieser ausnehmend anspruchsvollen und schwierigen Lebenslage entgegenkommt. Wünschen Eltern, ihr Kind für die Zeit des Abschiednehmens nach Hause zu nehmen, wird dies in den meisten Geburts- und Kinderkliniken unterstützt.

In den meisten Spitälern werden sie dazu einen Kindersarg aussuchen können, der ihnen direkt in den Spital geliefert wird.
Darin ist der Transport auch in einem normalen Personenwagen möglich, sie brauchen also keinen Bestatter für die Fahrt zu Ihnen nach Hause.

Für die ganz kleinen Engel können die Erinnerungsboxen des Vereins Stärnechind als letztes Ruhebettchen verwendet werden.

Hebammen, SeelsorgerInnen und BestatterInnen können sie dabei begleiten. Der Kanton Bern und der Kanton Aargau haben offiziell bestätigt, dass Eltern oder nahe Angehörige ihr verstorbenes Kind selbst im Auto transportieren dürfen. In anderen Kantonen liegt zurzeit noch keine vergleichbare Bestätigung vor, auch wenn dies in der Praxis mehrheitlich gängig ist.