Obduktion

Obduktion

Oft wird einem von der ärztlichen Belegschaft eine Obduktion nahegelegt. Was aus medizinischer Sicht durchaus sinnvoll sein kann, muss nicht zwingend das richtige Sein für die Eltern. Es steht ihnen frei zu entscheiden, ob sie eine Obduktion wollen oder nicht. Lassen sie sich die notwendige Zeit dafür und falls sie sich dafür entscheiden, nehmen sie sich vorher Zeit für die Abschiedsrituale.

Eine Obduktion kann (muss aber nicht) Aufschluss darüber geben, was die mögliche Todesursache war.

Manchmal ist aber auch durch eine Obduktion keine Todesursache zu erkennen. Als hätte sich die Seele gegen ein Erdenleben entschieden.

Eine Obduktion dauert aber in der Regel bis zu einer Woche. Währen der Zeit haben die Eltern keine Möglichkeit, das Kind zu sehen. Zudem wird der Körper dazu geöffnet, was eine Entfremdung zur Folge haben kann.

Ausnahme

Besteht der Verdacht eines unnatürlichen Todes nach der Geburt und wird die Staatsanwaltschaft eingeschaltet, ist die Kriminalpolizei verpflichtet, das Kind in das gerichtsmedizinische Institut zu überführen. Dort wird nach der genauen Todesursache gesucht. Wichtig ist in dieser Situation, dass sich die Hebammen dafür einsetzen, dass Ihnen als Eltern noch Zeit gegeben wird mit dem Kind zusammen, bevor die Polizei Ihr Kind mitnimmt. Verlangen Sie auf alle Fälle eine Telefonnr., wo Sie sich jederzeit melden können um, zu erfahren, wann Ihr Kind wieder zurück kommt.
Über das laufende Verfahren werden Sie nicht informiert, jedoch haben Sie das Recht, die Obduktionsergebnisse einzusehen.