melde-und bestattungspflichtige Kinder
Sternenkinder sind bestattungspflichtig – und meldepflichtig wenn sie
- bei der Geburt über 500gr wiegen
- die 23+0 Schwangerschaftswoche erreicht haben
- mit Lebenszeichen geboren wurden
bestattungspflichtig heisst,
- das Kind muss entweder kremiert oder erdbestattet werden
meldepflichtig heisst,
- das Kind wird auf dem Zivilstandesamt angemeldet
- ein Totenschein wird ausgestellt
- das Kind wird auf Wunsch mit Namen in das Familienbüchlein (bei verheirateten Paaren) eingetragen
Meldepflichtige Kinder dürfen in der Schweiz nur auf einem Friedhof erdbestattet werden. Sie dürfen auch im Privatauto transportiert und können zum Abschiednehmen mit nach Hause genommen werden. Auch hier soll mit einem offiziellen Schreiben durch den Arztdienst bestätigt werden, dass die Todesursache natürlich erfolgte. Auf Wunsch der Eltern und um die Kosten möglichst klein zu halten, können alle Transporte ins Krematorium etc. auch durch die Eltern erfolgen. Hier braucht es eine gute Absprache mit dem Bestattungsinstitut.
Die Urne darf in beiden Fällen mit nach Hause genommen werden. Grundsätzlich darf die Asche überall verstreut werden, sofern der Grundstückbesitzer einverstanden ist.
Kostenbeteiligung
Falls die Eltern die Kosten für die Bestattung nicht übernehmen können, ist es möglich an folgenden Orten um Unterstützung anzufragen:
- Wohngemeinde
- Kirchgemeinde
- Caritas
- Sozialdienst (falls Sozialhilfeempfänger)