Bestattung
„Orte, an denen man dem Verstorbenen nahe sein kann, zeichnen sich durch die doppelte Erfahrung aus, nämlich die der schmerzlichen Abwesenheit und die der intensiven Nähe.“
Roland Kachler
Sie als Eltern entscheiden, was mit ihrem Kind wann geschehen soll.
Es gibt keinen Grund zur Eile und zu überstürzten Handlungen.
Durch die fehlende Besiedelung des Darmes mit Darmbakterien, die erst mit der Nahrungsaufnahme erfolgt, entstehen keine üblen Gerüche. Einzig verändern sich die Körper mit der Zeit, ein Prozess, der durch die Kühlung verzögert werden kann.
Mein Kind zu den Sternen begleiten
- Särgchen / Korb aussuchen, verzieren und einrichten
- Angebot stärnechind nutzen (kleine Kleidchen / Wickeltücher, Tonamulett in doppelter Ausführung fürs Kind und für die Eltern, Erinnerungsbox)
- Entscheid über die Bestattungsform (Erdbestattung oder Kremation)
- eine spezielle Urne aussuchen
Vorschläge rund um die Trauerfeier
- Verwandte, Bekannte und Freunde einladen
- Lebenslauf schreiben ( Erlebnisse in der Schwangerschaft mit dem Kind im Bauch u.s.w.)
- Luftballone bestellen
- Seifenblasen Fläschchen organisieren
- Kontakt mit dem Pfarrer aufnehmen
- Für die Grabrede Verwandte, Bekannte, Freunde anfragen, ob sie diese übernehmen würden
- Musik aussuchen
- eine Trauerfeier muss nicht in der Kirche statt finden, es muss kein Pfarrer dabei sein, wenn dies nicht gewünscht wird
- bei einem eigenen Grab kann das Kreuz bunt angemalt werden, dieses dient zusätzlich als Aufhängvorrichtung für verschiedene Herzensdinge wie Engel, Herzen, Schmetterlinge etc.
Einen Gedenkort fürs Kind wählen
- Friedhof: eigenes Grab, Grabfelder/Gedenkstätte für frühverstorbene Kinder, Sammelbestattung
- Naturbestattung (Baum-, Wasser-, See-, Wiesen-, Gletscher- oder Luftbestattung)
- Fried Wald
- die Urne zuhause aufbewahren
- Gedenkschmuck aus Asche, Muttermilch, Haarsträhnen anfertigen lassen.
- besonderen Platz in der Natur finden
Beisetzung auf privatem Grundstück
Die Urne oder die Asche von bestattungspflichtigen Kindern kann auf privatem Grund bestattet oder verstreut werden.
Nicht bestattungspflichtige Kinder können auf privatem Grund selbst erdbestattet werden.
Im Vorfeld sollten sie sich als Eltern jedoch die Frage stellen:
- was machen wir, wenn wir umziehen müssen?
- wo gehen die Angehörigen mit ihrer Trauer hin?
- ist es für uns auch noch in ein paar Jahren stimmig, dass unser Kind auf unserem privaten Grundstück bestattet ist?
Wir empfehlen, die Grabstelle genug tief auszuheben, um ein Ausgraben durch Wildtiere zu verhindern. Hilfreich kann auch eine Steinplatte oder etwas Ähnliches sein, die auf die Stelle gelegt wird zum Schutz.
Mehr Informationen: Bestattungswesen
Eine Kinderbestatterin erzählt…;Interview mit Eva Finkam von Sternenlichtbestattung in der Zeitschrift „Wir Eltern“