Rechtliches
„Es weht der Wind ein Blatt vom Baum,
von vielen Blättern eines,
dies eine Blatt,
man merkt es kaum,
denn eines ist ja keines.
Doch dieses Blatt allein war ein Teil von unserem Leben,
drum wird dies eine Blatt allein uns immer wieder fehlen.“
Die Untersuchungen des verstorbenen Kindes erfordern die Einwilligung der betroffenen Eltern. Wichtig ist eine sorgfältige Aufklärung zu den Möglichkeiten und Vorgehensweisen sowie zur Konsequenz der Untersuchungen.
Zur Feststellung der Todesursache können verschiedene Aspekte Hinweise liefern: die Beurteilung der Umstände, Krankheit der Mutter oder sichtbare Komplikationen bei der Geburt.
Zur Beurteilung allfälliger Krankheiten des Kindes stehen mehrere Untersuchungsmöglichkeiten zur Verfügung: klinische Beurteilung, Untersuchung von Blut oder Gewebe, Ultraschall- oder Röntgenuntersuchung oder eine Autopsie.
- Autopsie/Obduktion: die Suche nach der Todesursache
- Genmaterial aufbewahren: wichtig zu wissen für eine Folgeschwangerschaft
- das Kind mit nach Hause nehmen: so geht Ihr vor, wenn Ihr Euer Kind mit nach Hause nehmen möchtet.
- Transport: kann ich mein Kind im eigenen Auto mit nach Hause nehmen?
- nicht melde-und bestattungspflichtig: Wann ist mein Kind nicht melde – und bestattungspflichtig?
- melde- und bestattungspflichtig: Wann ist mein Kind meldepflichtig und muss bestattet werden?
- Eintrag in das Familienbüchlein: Kann ich mein Kind in das Familienbüchlein eintragen lassen?
- Krankenkassenleistung
- bezahlter Mutterschaftsurlaub: ab der 23+0 Schwangerschaftswoche
- Kostenübernahme Rückbildung nach Kindsverlust: Die Krankenkasse übernimmt einen Teil der Kosten des Kurses. Bitte fragen Sie bei Ihrer Kasse im Vorfeld nach, wieviel sie zurückvergüten.